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Offizieller Vermittler zwischen Spender und Empfänger
+41775104345
vertrauenhilfe.com Spenden

Verfahrensordnung

So funktioniert es

VertrauenHilfe ist nicht der Spender. Wir sind die Stelle dazwischen: wir erfassen die Beteiligten, prüfen die Angaben, leiten den Betrag weiter und halten fest, dass er angekommen ist. Am Ende hat jede Seite einen Beleg.

Zwei Wege — der Unterschied liegt nur darin, wer den Empfänger bestimmt

Weg A

Sie benennen die Person

Thomas BrunnerSpender
VertrauenHilfeprüft und belegt
Anna Kellerbenannt

Thomas Brunner kennt Anna Keller und möchte ihr helfen. Er könnte ihr das Geld direkt überweisen — dann gäbe es aber nur eine Zeile im Kontoauszug. Über uns entsteht stattdessen eine Akte: wer gibt, wer empfängt, wie viel, wofür und wann. Das hilft, wenn später jemand nachfragt: das Steueramt, eine Behörde, die Familie.

Weg B

Wir wählen den Empfänger aus

Thomas BrunnerSpender
VertrauenHilferuft auf, prüft, wählt aus
Ausgewählte Personaus den Anträgen

Er möchte helfen, kennt aber niemanden, dem er die Summe anvertrauen würde. Er sagt uns, welchen Betrag er bereitstellt und wem er zugutekommen soll. Wir veröffentlichen einen Aufruf, sammeln die Anträge, prüfen sie nach festen Kriterien und wählen aus. Auf Wunsch bleibt er ungenannt.

Weg A im Einzelnen

  1. Vorgang anlegen

    Sie füllen das Spendenformular aus: Ihre Angaben, die Angaben zur begünstigten Person, der Betrag und der Verwendungszweck. Sie erhalten sofort ein Aktenzeichen per E-Mail.

  2. Beide Seiten bestätigen

    Wir schreiben die begünstigte Person an und bitten sie, den Erhalt der Anfrage und ihre Identität zu bestätigen. Ohne diese Rückmeldung geht kein Geld weiter.

  3. Prüfung

    Wir gleichen die Angaben ab und dokumentieren jeden Schritt in der Akte. Die Prüfung dauert in der Regel 3 Werktage.

  4. Einzahlung

    Sie überweisen den Betrag mit dem Aktenzeichen als Referenz auf unser Treuhandkonto. Solange er dort liegt, ist er dem Vorgang zugeordnet und wird nicht anders verwendet.

  5. Weiterleitung

    Nach der Freigabe leiten wir den Betrag an die begünstigte Person weiter. Bei Sachspenden begleichen wir stattdessen die Rechnung der Lieferanten.

  6. Empfangsbestätigung

    Die begünstigte Person bestätigt den Erhalt. Diese Bestätigung kommt zur Akte, Sie erhalten sie als Beleg. Damit ist der Vorgang abgeschlossen und archiviert.

Weg B im Einzelnen

  1. Der Spender legt die Bedingungen fest

    Summe, Zielgruppe und Bedingungen. Zum Beispiel: eine Person mit einem ernsthaften, umsetzbaren Vorhaben. Wir halten das schriftlich fest, damit die Auswahl später nachvollziehbar bleibt.

  2. Wir veröffentlichen den Aufruf

    Der Aufruf nennt die Summe, die Voraussetzungen und die Frist. Er steht öffentlich auf dieser Website. Der Name des Spenders erscheint nur, wenn er es möchte.

  3. Anträge gehen ein

    Wer sich bewirbt, beschreibt sein Vorhaben, legt einen Verwendungsplan vor und weist seine Identität nach. Jeder Antrag erhält ein eigenes Aktenzeichen. Die Bewerbung kostet nichts.

  4. Prüfung nach festen Kriterien

    Bewertet werden Nachvollziehbarkeit des Vorhabens, Realismus des Plans, Dringlichkeit und Vollständigkeit der Unterlagen. Jede Bewertung wird schriftlich zur Akte genommen.

  5. Auswahl und Mitteilung

    Wir wählen aus und teilen die Entscheidung allen mit — auch denen, die eine Absage bekommen. Eine Absage ist kein Urteil über das Vorhaben: die Mittel reichen selten für alle.

  6. Auszahlung und Nachweis

    Der Betrag geht an die ausgewählte Person, gegen Empfangsbestätigung. Bei grösseren Summen vereinbaren wir eine kurze Rückmeldung nach einigen Monaten, damit der Spender erfährt, was aus seiner Hilfe geworden ist.

Was wir nicht tun

Wir verlangen kein Geld von Antragstellern

Weder Gebühr noch Vorauszahlung noch Kartendaten. Wer Sie in unserem Namen zu einer Zahlung auffordert, handelt nicht in unserem Auftrag.

Wir versprechen nichts vor der Prüfung

Eine Zusage gibt es erst, wenn die Prüfung abgeschlossen ist. Vorher sagen wir Ihnen nur, wo Ihr Antrag gerade steht.

Wir geben Empfängerdaten nicht weiter

Der Spender erfährt, dass und wann sein Beitrag angekommen ist. Persönliche Unterlagen der begünstigten Person bleiben bei uns.

Wir zahlen nicht bar aus

Jede Bewegung läuft über ein Konto oder gegen Rechnung. Nur so bleibt der Weg des Geldes belegbar.

Bereit?

Legen Sie einen Vorgang an oder sehen Sie sich an, für welche Aufrufe gerade Anträge möglich sind.