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Offizieller Vermittler zwischen Spender und Empfänger
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vertrauenhilfe.com Spenden

25 000 CHF pour l’équipement d’un atelier artisanal

Une donatrice souhaite aider une personne à se lancer dans une activité indépendante. Elle recherche une personne ayant terminé sa formation et disposant d'un projet concret.

Eine Spenderin stellt 25’000 CHF bereit. Sie möchte damit einer Person ermöglichen, die eigene Werkstatt oder den eigenen Betrieb auszustatten — Maschinen, Werkzeug, Fahrzeug oder Erstausstattung.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung oder nachweisbare Berufserfahrung im Handwerk
  • Eine Aufstellung der geplanten Anschaffungen mit Preisen
  • Bereitschaft, den Erhalt der Mittel zu bestätigen und nach sechs Monaten kurz zu berichten

Die Mittel werden nicht in bar ausgezahlt. VertrauenHilfe begleicht die Rechnungen der Lieferanten oder überweist gegen Beleg an die ausgewählte Person.

Voraussetzungen

  • Formation artisanale achevée
  • État des coûts des achats
  • Obligation de rendre compte après six mois

So läuft die Auswahl ab

  1. Der Spender stellt Mittel bereit

    Er nennt Summe, Förderbereich und die Bedingungen, unter denen er helfen möchte. Er benennt keine Person.

  2. VertrauenHilfe veröffentlicht einen Aufruf

    Der Aufruf beschreibt Summe, Zweck, Voraussetzungen und Bewerbungsfrist. Der Spender bleibt auf Wunsch ungenannt.

  3. Interessierte reichen einen Antrag ein

    Jeder Antrag erhält ein Aktenzeichen. Die Teilnahme ist kostenlos; es wird zu keinem Zeitpunkt Geld von Antragstellern verlangt.

  4. Prüfung nach festen Kriterien

    Identität, Machbarkeit des Vorhabens, Verwendungsplan und Nachweise werden bewertet. Die Bewertung wird dokumentiert.

  5. Auswahl und Auszahlung

    Die ausgewählte Person wird benachrichtigt, alle anderen ebenfalls. Der Betrag geht anschließend an den Empfänger.

  6. Nachweis und Abschluss

    Der Empfänger bestätigt den Erhalt. Der Spender erhält den Nachweis, der Vorgang wird archiviert.

Die Bewerbung ist kostenlos. VertrauenHilfe verlangt von Antragstellern niemals Geld – weder als Gebühr noch als Vorauszahlung, Kaution oder Bearbeitungsentgelt.