Eine Spenderin stellt 25’000 CHF bereit. Sie möchte damit einer Person ermöglichen, die eigene Werkstatt oder den eigenen Betrieb auszustatten — Maschinen, Werkzeug, Fahrzeug oder Erstausstattung.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung oder nachweisbare Berufserfahrung im Handwerk
- Eine Aufstellung der geplanten Anschaffungen mit Preisen
- Bereitschaft, den Erhalt der Mittel zu bestätigen und nach sechs Monaten kurz zu berichten
Die Mittel werden nicht in bar ausgezahlt. VertrauenHilfe begleicht die Rechnungen der Lieferanten oder überweist gegen Beleg an die ausgewählte Person.
Voraussetzungen
- Formation artisanale achevée
- État des coûts des achats
- Obligation de rendre compte après six mois
So läuft die Auswahl ab
Der Spender stellt Mittel bereit
Er nennt Summe, Förderbereich und die Bedingungen, unter denen er helfen möchte. Er benennt keine Person.
VertrauenHilfe veröffentlicht einen Aufruf
Der Aufruf beschreibt Summe, Zweck, Voraussetzungen und Bewerbungsfrist. Der Spender bleibt auf Wunsch ungenannt.
Interessierte reichen einen Antrag ein
Jeder Antrag erhält ein Aktenzeichen. Die Teilnahme ist kostenlos; es wird zu keinem Zeitpunkt Geld von Antragstellern verlangt.
Prüfung nach festen Kriterien
Identität, Machbarkeit des Vorhabens, Verwendungsplan und Nachweise werden bewertet. Die Bewertung wird dokumentiert.
Auswahl und Auszahlung
Die ausgewählte Person wird benachrichtigt, alle anderen ebenfalls. Der Betrag geht anschließend an den Empfänger.
Nachweis und Abschluss
Der Empfänger bestätigt den Erhalt. Der Spender erhält den Nachweis, der Vorgang wird archiviert.