Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Spender, VertrauenHilfe und Empfänger. Lassen Sie den Text vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen.
1. Rolle der Plattform
VertrauenHilfe tritt als Vermittler auf. Die Plattform ist weder Spender noch Empfänger. Sie erfasst den Vorgang, prüft die Beteiligten und leitet den Betrag weiter.
2. Zustandekommen des Vorgangs
Ein Vorgang gilt als angelegt, sobald das Formular abgesendet und ein Aktenzeichen vergeben wurde. Eine Verpflichtung zur Weiterleitung entsteht erst nach Eingang des Betrags und nach abgeschlossener Prüfung.
3. Prüfung und Ablehnung
VertrauenHilfe kann einen Vorgang ablehnen, insbesondere wenn Angaben unvollständig sind, die Identität nicht nachgewiesen werden kann oder ein Verdacht auf Missbrauch besteht. Bereits eingezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet.
4. Kosten
Für Antragsteller ist die Nutzung kostenfrei. Eine etwaige Bearbeitungsgebühr für Spender wird vor dem Absenden des Formulars ausgewiesen.
5. Nachweise
Nach Auszahlung bestätigt der Empfänger den Erhalt. Der Spender erhält diese Bestätigung zum Vorgang.